Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGBs») der Rieben-Sport GmbH gelten für sämtliche über den INTERSPORT Rieben Onlineshop (nachfolgend «Onlineshop») getätigte Warenbestellungen sowie abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Diesen AGBs entgegenstehende Bedingungen oder allgemeine Bedingungen des Kunden/der Kundin (nachfolgend «Kunde») oder von Drittpersonen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und erlangen keine Gültigkeit. Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn sie von Rieben-Sport GmbH schriftlich bestätigt werden.
Das Angebot von Waren, Dienstleistungen und Preisen im Onlineshop, (nachfolgend «Angebot»), richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Lieferungen von Waren erfolgen ausschliesslich durch einen von Rieben-Sport GmbH beauftragten Transporteur an die durch den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs gewünschte Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Rieben-Sport GmbH behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese AGBs als angenommen.
Das Angebot, d.h. sämtliche Angaben zu Waren und Preisen, ist freibleibend und unverbindlich und stellt keinen Antrag im Rechtssinn dar. Durch Absendung der Warenbestellung im Rahmen des Bestellvorgangs im Onlineshop gibt der Kunde eine ihn bindende Offerte ab, die er nicht mehr ändern kann. Der Kunde erhält daraufhin eine automatisch generierte Bestellbestätigung, welche für Rieben-Sport GmbH nicht verbindlich ist. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen ist. Rieben-Sport GmbH behält sich ausdrücklich vor, Bestellungen nicht anzunehmen, namentlich wenn nach der Bestellbestätigung festgestellt wird, dass die Ware nicht lieferbar/nicht verfügbar ist. Ein Vertrag kommt erst durch den Versand der bestellten Ware, Vereinbarung des Liefertermins oder die Zustellung der Abholungseinladung zustande.
Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte usw.) von Rieben-Sport GmbH dienen nur der Illustration und stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten. Rieben-Sport GmbH kann Preisänderungen jederzeit ohne Vorankündigung vornehmen. Alle Preise im Onlineshop verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Transportkosten. Auf Bestellungen bis zu einem Betrag von 199.90 CHF erhebt Rieben-Sport GmbH einen Kleinmengenzuschlag von 9.00 CHF.
Die im Onlineshop oder in der Bestellbestätigung genannten Liefertermine oder die Lieferfristen gelten nur als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Sie können durch Rieben-Sport GmbH jederzeit, auch nach Versand der Bestellbestätigung, geändert werden. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Rieben-Sport GmbH steht insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Onlineshops durch Lieferanten und Hersteller.
Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert 10 Kalendertagen nach Mitteilung während den Geschäftsöffnungszeiten abzuholen. Wird die Ware innerhalb der Abholfrist nicht abgeholt, so hat Rieben-Sport GmbH das Recht, die Bestellung zu stornieren und kann eine Umtriebsentschädigung geltend machen.
5.1 Annahmeverzug
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm von Rieben-Sport GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme der vertragsgemässen Ware verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Rieben-Sport GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.2. Prüfpflicht
Der Kunde hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Schäden zu prüfen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden sofort auf dem Lieferschein zu vermerken. Schäden, Mengendifferenzen, falsch- und unvollständige Lieferungen sind Rieben-Sport GmbH umgehend, jedoch spätestens nach 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung der Ware schriftlich zu melden. Betroffene Ware darf der Kunde nicht in Betrieb nehmen. Der Kunde hat die Ware wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und an Rieben-Sport GmbH zu retournieren.
Rieben-Sport GmbH akzeptiert nach eigener Wahl als Zahlungsmittel Kreditkarte sowie Kauf auf Rechnung. Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Im Falle des Kaufs mittels Kreditkarte erfolgt die Abbuchung mit Versendung der Ware durch Rieben-Sport GmbH bzw. einer Hilfsperson. In den anderen Fällen wird der Rechnungsbetrag nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Fall behält sich Rieben-Sport GmbH oder der jeweilige Zahlungsdienstleister das Recht vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten), gehen zu Lasten des Kunden.
6.1. Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so schuldet er Rieben-Sport GmbH Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Während der Dauer des Verzuges ist Rieben-Sport GmbH jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz aus dem Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen von Rieben-Sport GmbH werden sofort fällig, wenn der Kunde mit einer (Teil-) Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Rieben-Sport GmbH Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern (insbesondere bei Zahlungseinstellung und laufenden Vergleichs- oder Konkursverfahren). In diesen Fällen ist Rieben-Sport GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Leistung einer Vorauszahlung oder Beibringung von Sicherheiten auszuführen.
Rieben-Sport GmbH übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung durch den Kunden die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der bestellten Ware. Die Garantiezeit läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter und verlängert sich nicht. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder Rieben-Sport GmbH nicht befolgt oder an der Ware Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistung entfällt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung, Wartung und/oder Handhabung der Ware zurückzuführen ist. Die Gewährleistung kann nach Wahl von Rieben-Sport GmbH durch Rieben-Sport GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen wie folgt erbracht werden:
Alle weitergehenden Gewährleistungen und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist namentlich ein allfälliger Schadensersatz für direkte (unmittelbar) oder indirekte (mittelbare) Schäden sowie Umtriebsentschädigungen. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial, Zubehör, beigelegte Batterien, Akkus und Software ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen Rieben-Sport GmbH stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. Insbesondere bei Kleidung und Schuhen kann die Lebensdauer die Garantiezeit unterschreiten. Je nach Tragehäufigkeit und Nutzungsart können Abnutzungen innerhalb der Garantiezeit auftreten. Solche Abnutzungen gelten nicht als Mangel und Rieben-Sport GmbH übernimmt hierfür keine Gewährleistung.
7.1 Gewährleistungsfall
Sollten während der Gewährleistungsdauer Mängel an der Ware auftauchen, hat der Kunde diese dem Kundendienst von Rieben-Sport GmbH umgehend schriftlich zu melden und die Rücksendung anzumelden. Mangelhafte Ware gemäss Ziffer 7 wird nicht abgeholt durch Rieben-Sport GmbH. Der Kunde hat die mangelhafte Ware auf eigene Gefahr an die von Rieben-Sport GmbH bezeichnete Postadresse oder Servicestelle zu schicken oder am bezeichneten Ort abzugeben. Der Kunde hat bei Einsendung von zu reparierenden elektronischen Geräten selbst dafür zu sorgen, dass auf diesen befindlichen Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Für allfällige Datenverluste übernimmt Rieben-Sport GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen keine Haftung.
7.2. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Waren, welche keine feststellbaren Mangel aufweisen oder der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behält sich Rieben-Sport GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7.3. Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Garantieware
Werden Ware, die Rieben-Sport GmbH im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 übergeben wurden nicht innerhalb von 3 Monaten nach Versendung der Abholaufforderung an der Abholstelle vom Kunden abgeholt oder sind im Falle eines Versands durch Rieben-Sport GmbH mehr als zweimal unzustellbar, so ist Rieben-Sport GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe berechtigt über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.
Rieben-Sport GmbH gewährt den Kunden ein freiwilliges Rückgaberecht der bestellten Waren innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Tag des Eingangs der Lieferung beim Kunden bzw. der Abholung der Ware. Die Ware muss originalverpackt (bei Kleidern und Schuhen mit Originaletikette), unbeschadet, unbenutzt, sauber, vollständig (inkl. Zubehör) zurückgegeben werden. Vom Rückgaberecht ausgenommen sind Hygieneartikel wie Unterwäsche und Bademode etc. sowie Kopfhörer.
8.1. Nicht zuordenbare Rücksendungen
Waren und Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet oder nicht retourniert werden können, werden drei Monate aufbewahrt und dann entsorgt.
Bestellungen verpflichten die Kunden zur Abnahme der Waren und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann Rieben-Sport GmbH nach freiem Ermessen akzeptieren. Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 2 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit ein, wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags durch den Kunden im alleinigen Eigentum von Rieben-Sport GmbH. Rieben-Sport GmbH ist berechtigt, einen Eintrag des Vorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
11.1. Datenschutz
Rieben-Sport GmbH ist der Schutz der persönlichen Daten des Kunden wichtig. Nähere Informationen zum Umgang von Rieben-Sport GmbH mit Daten finden sich in den Datenschutzerklärung von Rieben-Sport GmbH.
11.2. Haftung
Rieben-Sport GmbH schliesst für sämtliche direkten (bzw. unmittelbaren) und indirekten (bzw. mittelbaren) Schäden, die durch die Nutzung des Onlineshops bzw. im Rahmen von Warenbestellungen oder Vertragsabschlüssen über den Onlineshop entstehen, die Haftung im gesetzlich zulässigen Mass aus. Insbesondere schliesst Rieben-Sport GmbH jede Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit aus. Auch übernimmt Rieben-Sport GmbH keinerlei vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch zur Leistungserbringung beigezogener Hilfspersonen verursacht werden.
11.3 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke ist gleich zu verfahren.
11.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Thun ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen mit Rieben-Sport GmbH. Sämtliche Rechtsverhältnisse unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Thun, 12. März 2021
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